Blaue Karte: Aufenthaltstitel für ausländische Arbeitnehmer. 2-4 Jahre Aufenthalt mit Niederlassungserlaubnis möglich. Vorteile: schnelles Antragsverfahren, keine Deutschkenntnisse nötig

Blaue Karte

Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindesteinkommen, der ihnen den Aufenthalt im Bundesgebiet für mindestens 2 bis höchstens 4 Jahre mit der Möglichkeit des anschließenden Erhalts einer Niederlassungserlaubnis ermöglicht. Die Vorteile der Blauen Karte im Überblick:

  • Schnelles und unkompliziertes Antragsverfahren

  • Keine Deutschkenntnisse erforderlich

  • Möglichkeit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach 21 Monaten

  • Bis zu 12 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlaubt

  • Visumsfreie Reisen innerhalb des Schengen-Raumes für Aufenthalte bis zu 90 Tagen im Ausland

  • Erleichterter Prozess des Familiennachzugs

Als Anwältin für Migrationsrecht biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung bei Fragen zur Blauen Karte an.